21. November 2024

Sozialpolitik

1. Sozialpolitik

– Eine ausgewogene und auf soziale Gerechtigkeit achtende Politik ist Voraussetzung für eine von inneren Frieden erfüllte Gesellschaft.
– Jeder Bürger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und seines Vermögens zum sozialen Ausgleich beizutragen. Aufbauend auf dem Solidarprinzip ist es dabei die Pflicht der Besserverdienenden und Wohlhabenden entsprechend ihrer Verhältnisse die bedürftigen Bürger zu unterstützen. Dies geschieht in der Hauptsache auf privater Basis durch Spenden, durch die Beteiligung an Solidarvereinigungen und sowie im geringeren Maße über direkte Steuern.
– Jeder Mensch hat Anspruch auf die Absicherung seiner exentiellen Grundbedürfnisse. Jedoch wird es den “Sozial”staat, so wie wir ihn kennen, mit Einführung der Humanwirtschaft defenitiv nicht mehr geben. Gleichzeitig haben wir aber den Anspruch, daß die soziale Sicherheit um ein vielfaches größer sein wird als bisher. Dieses Mehr an Sicherheit entsteht vordergründig durch jedermanns Möglichkeit seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu erzielen und 100% seiner eingesetzten Leistung auch als Ertrag nutzen zu können.
– Das hat zur Folge, das auch jeder Leistungsträger welcher indirekt Leistungen für die Gesellschaft erbringt, von dieser entlohnt werden muß. Weiterhin hat jeder Mensch, welcher gleich welcher Ursache keine Leistung im Sinne von direkt entlohnbarer gesellschaftlich dienender Tätigkeit erbringen kann das Recht auf einen angemessenen Unterhalt.

2. Der Handlungsbedarf

– Im heutigen Wirtschaftssystem wird den Arbeitenden 40 % ihres Arbeitsertrages vorenthalten, die den Zinsbeziehern zufließen. Von den übrig bleibenden 60 % Arbeitseinkommen zieht der Staat Beiträge für die Altersversorgung und für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Diese Beträge werden mit großem bürokratischen Aufwand verwaltet. Weil immer größere Geldvermögen zu verzinsen sind, ist die Finanzierung der Sozialversicherungen nicht mehr sichergestellt. Insbesondere die Krankenversicherung erleben die Bürger als ein Fass ohne Boden.
– Das heutige Sozialsystem hat die Aufgabe zu versuchen, einen Teil des vorenthaltenen Arbeitsertrages mit untauglichen Mitteln zurückzuverteilen. Dieser Aufgabe kann es immer weniger gerecht werden und ein weiteres Aufklaffen der Schere zwischen Arm und Reich ist nicht zu vermeiden. Die führt u.a. immer stärker in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.

3. Die Maßnahmen

Basis der neuen gesellschaftlichen Sicherheit aller Mitglieder der Gesellschaft ist der im Rahmen der Tauschmittelschöpfung erzeugte pro Kopf Anteil des Tauschmittels / BGE, das Basiseinkommen.

3.1. Soziale Grundabsicherung

Die soziale Grundsicherung der Bürger beruht auf dem Verbrauchssteuer finanzierten Erwerbsunfähigkeitsgeld (EUG).
– Als Erwerbsunfähig werden Personen betrachtet, welche aus Alters oder Gesundheitsgründen keiner zum Lebensunterhalt dienenden Tätigkeit nachgehen können. Dies betrifft vor allem Kinder, Altersrentner, Kranke und Behinderte.
– Die Höhe der weiteren sozialen Absicherung entspricht mindestens dem Existenzminimum und wird direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Eine Verrechnung des EUG mit in Eigenverantwortung erzielten Vorsorgeleistungen ist nicht statthaft.

3.2. Solidarische und privatwirtschaftliche Vorsorge

Neben dem EUG werden weitere, staatlich Unabhängige solidarische Sicherungssysteme bzw. privatwirtschaftl. Sicherungssysteme existieren. Selbige sind von jedem Bürger entsprechend seiner Verhältnisse und Fähigkeiten in Eigenverantwortlichkeit zu betreiben.
– Solidarische Sicherungssysteme entsprechen in etwa der heutigen Solidarversicherung im Sinne des 3-Generationen-Vertrages, wo die arbeitsfähigen Mitglieder direkte Zahlungen zugunsten erwerbsunfähiger Personen tätigen. Derartige Solidarvereinigungen können z.B. Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Genossenschaften oder kommunale Vereinigungen sein. Zwischen den zu den solidarischen Sicherungssystemen geleisteten Beiträgen und den daraus resultierenden Ansprüchen besteht kein direkter Zusammenhang.
– Privatwirtschaftliche Sicherungssysteme entsprechen den heutigen marktwirtschaftlich arbeitenden Versicherungsanbietern.

3.3. Die einzelnen Bereiche des EUG

3.3.1. Kinder- und Jugendgeld
– Die jüngsten erwerbsunfähigen Personen sind die Kinder. Jedes Kind hat Anspruch auf ein existenzsicherndes Lebensgeld. Dieses wird ab Geburt bis zur wirtschaftlichen Selbsständigkeit gezahlt und jährlich angepasst.

3.3.2. Seniorengeld
– Anspruch auf das gesellschaftliche EUG in Bezug auf Alterssicherung hat jeder Bürger, welcher aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Das Seniorengeld dient der Grundsicherung und ist kein Ersatz für eine Eigenvorsorge.

3.3.3. Kranken- und Genesungsgeld
– Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend keinem Erwerb nachgehen können, können in dieser Zeit ebenfalls EUG beziehen. Das EUG dient nur zur Sicherung der Lebensbedürfnisse. Die Medizinische Versorgung ist hierin nicht enthalten. Diese ist separat abzusichern. (siehe Gesundheitspolitik)

3.3.4. Behindertengeld
– Je nach Grad der Behinderung besteht ein Anspruch auf EUG. In den meisten Fällen wird es Behinderten jedoch möglich sein, ihren Lebensunterhalt durch selbsttäge Arbeit zu erwirtschaften und sogar weitergehende Eigenvorsorge zu betreiben.

3.3.5. Erwerbslosengeld
– der Umstand der Erwerbslosigkeit dürfte in der Humanwirtschaft nicht vorkommen. Eine Basisabsicherung ist jedoch mit der im Rahmen der Geldschöpfung anteiligen Tauschmittelzuteilung gegeben.