9. Mai 2024

Familienpolitik

1. Die Familie
– So wie eine umlaufgesicherte Währung die Grundvorraussetzung für eine alle materiellen Bedürfnisse sichernde optimal funktionierende Wirtschaft ist, sind intakte Familien für liebevolle und friedschaffende zwischenmenschliche Beziehungen unabdingbar.
Als Familie betrachtet die Humanwirtschaft in erster Linie jede feste Partnerschaft von Mann und Frau mit mindestens einem Kind.
– Die Humanwirtschaft sieht in der Familie, insbesondere der mit mehreren Kindern, den Grundbaustein für eine intakte, solidarische Gesellschaft. Was in der Familie über Jahrtausende im kleinen funktioniert hat, kann in der Gesellschaft im Großen nicht falsch sein. Mit ihrer Politik möchte die Humanwirtschaft die Bedeutung der Familie hervorheben und zur ihrer Stärkung beitragen. Durch die Humanwirtschaft wird die Umsetzung dieser Prinzipien und Erkenntnisse auf gesamtgesellschaftlicher Basis im vollen Umfang möglich werden.

2. Der Handlungsbedarf
Die Humanwirtschaft erkennt einen unüberbrückbaren Widerspruch zwischen der zivilrechtlichen Privatiesierung der Erziehungskosten und der Sozialisierung des späteren Kindeseinkommens zugunsten kinderloser Bürger, unabhängig davon ob jene gesetzliche oder private Versorgungsbezüge erhalten. Die Eltern, und da besonders die Mütter, werden ungeachtet ihrer Erziehungsleistung dann zugunsten von Kinderlosen verhältnismäßig extrem benachteiligt. Die Familien- und Kinderfeindliche sozioökonomische Struktur des gegenwärtigen kapitalistischen Systems wird vor allem darin deutlich, das Eltern oftmals zur totalen Ausgabe ihres Einkommens gezwungen sind und damit a) einen niedriegeren Lebensstandart erdulden müssen und b) einen Verzicht auf Eigenvorsorge durch Vermögensbildung erbringen, während zeitgleich Kinderlose zusätzlich durch Fremdleistungen über den Weg Zins und Zinseszins belohnt werden.
– Immer weniger Eltern sind in der Lage sich frei für eine eigenverantwortliche Erziehung zu entscheiden. Um den Lebensunterhalt oder den Lebensstandard der Familie sicher zu stellen, müssen heute oft beide Elternteile einen Beruf ausüben. Diese Familien sind gezwungen, die Betreuung ihrer Kinder den Anforderungen ihres Arbeitslebens anzupassen, oftmals unter Vernachlässigung der Bedürfnisse der Kinder. Familien, die ökonomisch und sozial unter Druck geraten, gelingt es oft nicht mehr, ihre Kinder optimal zu unterstützen und sie liebevoll und fürsorglich in den ersten Lebensjahren zu begleiten.
– Unser gegenwärtiges Steuergebahren führt des weiteren dazu, das Eltern einen unverhältnis hohen Beitrag zum Gesammtsteueraufkommen erbringen. Durch die Praxis des „von der Steuer absetzen“ ist bei dem Einkommensniveau der meisten Eltern ein echter Kostenausgleich für tatsächlich erbrachte Leistungen nicht möglich. Vielmehr zahlen Eltern zusätzlich durch die nötigen Ausgaben zum Lebensunterhalt einer Familie einen wesentlich höheren Mehrwertsteueranteil bei gleichen, oftmals aber geringeren pro Kopf Einkommens als nicht oder nicht mehr Erziehende. Eine Familie mit nur einen Kind zahlt bereits fast die doppelte Mwst im Vergleich zu einen Singl und doppeltverdienenden Partnerschaften.
– Insgesammt entsteht durch die genannten Faktoren eine immense finanzielle Benachteiligung für alle, welche sich für ein oder gar mehrere Kinder entscheiden. Aus diesen Gründen gelten Kinder in unserem „Wohlstandsstaat“ als Armutsrisiko Nr. 1.

3. Die Maßnahmen
– Für eine neue familienfreundliche Politik sieht die Humanwirtschaft im wesentlichen die im Folgenden genannten Bereiche, in welchen auch unabhängig der notwendigen Reform im Geldwesen sofort Veränderungen fällig sind. Dies sind a) die volle, also auch finanzielle Anerkennung der Erziehung in der Familie als Arbeitsleistung. b) eine wirkliche steuerliche Entlastung sowie c) eine Umorientierung im Rentensystem von der Beitragshöhe zur erbrachten Erziehungsleistung. Darüber hinaus sollte d) das geforderte Familienwahlrecht eine Änderung von derzeit kurzfristigen polit. Entscheidungen zu nachhaltiger Politik mit bewirken.
– Nach Einführung der Humanwirtschaft wird sich die Lage der Eltern grundsätzlich bessern. Der mit der Erziehung verbundene Mehraufwand an Zeit und Geld wird dann durch ein angemessenes Erziehungsgehalt und dem einer Grundsicherung entsprechenden Kindergeld vergolten.

3.1. Finanzausgleich – Erziehungs- und Kindergeld
– Die HUMANWIRTSCHAFT tritt dafür ein, dass die Erträge der Bodenrente – Bodenpacht plus steuerliche Abschöpfung des Bodenmehrwerts – an alle Eltern bzw. Erziehenden ausbezahlt wird. Die Auszahlung der genannten Erträge an jene Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, kommt einem Gehalt gleich, das für Eltern Anerkennung und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer Qualität bedeutet.
– Da Kinder selbst erwerbsunfähig sind erhalten sie ein der Grundsicherung entsprechendes Kindergeld aus den rückzuverteilenden Erträgen der Energie- und Resourcensteuern.
– Die Einführung der beiden oben geannten Gelder bedingt sich zusätzlich aus der von der Humanwirtschaft als unbedingt notwendig erachteten Änderung im Steuerrecht in Hinblick der Beseitigung der Einkommens bezogenen Steuern hin zu reinen ökologischen Verbrauchssteuern. Durch diese würden sonst gerade Familien übergebühr belastet. Ebenso sind EZG und angemessenen Kindergeld für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge zusätzlich zu einer Altersgrundsicherung notwendig.

3.1.1. Das Erziehungsgehalt (EZG)
Das EZG ist als ein Leistungsgehalt zur Aufwandsentschädigung der mit der Tätigkeit Erziehung verbundenen Aufwendungen der Eltern zu betrachten. Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, welcher vorrangig die Kinderbetreuung ausübt, in der Regel die Mutter.
– Aufgabe dieses Erziehungsgehalts ist es, den Eltern eine wirklich freie Entscheidung zu ermöglichen, entweder ihre Kinder eigentverantwortlich zu erziehen oder damit eine dem Kindesalter entsprechende subventionsbefreite Fremdbetreuung zu finanzieren. Wer eine derartige finanzielle Zuwendung als „Herdprämie“ defamiert, diskriminiert in unglaublicher Weise die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.
– Die Höhe des EZG errechnet sich folgendermaßen: Die Summe der Einnahmen wird durch die Anzahl der im Zuständigkeitsbereich lebenden Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit geteilt und ergibt den Hebesatz vom 100%. In Abhängigkeit des Alters der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen und der damit mit der Erziehung verbundenen Aufwendungen erfolgt nun eine Staffelung des zu zahlenden EZG. Auszuzahlen wären 200% im 1. Lebensjahr gefolgt von einer 10% Abstufung mit jedem Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Die Zuständigkeit für die Auszahlung des EZG liegt bei den Kommunen und auf Landkreisebene.
– EZG wird zunächst immer mindestens für die beiden jüngsten Kinder einer Familie gezahlt.

3.1.2. Das Kindergeld
– Das Kindergeld ist eine Zahlung im Sinne einer Altersrente zur Grundabsicherung eines jeden, welcher aus Altersgründen keinem seinem Lebensunterhalt dienenden Einkommenserwerb nachgehen kann. Es ist somit wie alle Erwerbsunfähigkeitszahlungen durch Verbrauchssteuern finanziert.
– Aufgabe dieser Zahlung ist die Sicherung des Existensminimums. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Alter und erhöht sich entsprechend der Bedürfnisse des zunehmenden Lebensalters. Gezahlt wird es bis zum Erreichen der Erwerbsfähigkeit, d.h. Abschluß der Berufsausbildung/verlassen der Bildungseinrichtungen der bezugsberechtigten Person.

3.2. Familiensteuerpolitik – familienorientierte Änderungen im Steuerrecht
– Durch die freiwirtschaftliche Neuordnung des Steuerwesen wird es zunächst zu einer erhöhten verbrauchssteuerlichen Belastung von Familien kommen. Diese wird jedoch durch die Einführung der oben beschriebenen Einkommen EZG und Kindergeld in Bezug auf den notwendigen materiellen Mehrverbrauch einer Familie gegenüber Singles und doppeltverdienenden Ehegatten neutralisiert.

3.3. Familienfreundliche Rentenpolitik
– Grundlage der heutigen Alterssicherung ist eine gesellschaftliche Solidarversicherung. Das heißt, die jüngeren, arbeitsfähigen Glieder der Gemeinschaft versorgen immer ihre jeweilige Eltern- und Großelterngeneration. Dies gilt ebenso für die private Altersvorsorge.
– Die Höhe des Rentenanspruchs muß sich mehr nach der Anzahl der Kinder, welche ja die rentenrechlich zu verteilenden Kapitalien schaffen, als nach der Höhe der eingezahlten Beiträge richten. Die Erziehung von Kindern ist meist mit einer Verminderung bzw. dem Verzicht auf Erwerbsarbeit verbunden und somit ist ein Erwerb von eigenen Rentenansprüchen nicht möglich.
– Durch die rentenrechtliche Annerkennung der Erziehungsarbeit ist ein Ausgleich für fehlenden Rentenanrechnungszeiten zu schaffen.
– die eben beschriebenen Punkte werden in der humanwirtschaftlichen Gesellschaft an Bedeutung verlieren. Durch das oben beschriebene und von der Humanwirtschaft geforderte EZG wird es jedem Erziehenden möglich sein, zusätzlich zu der ihn zustehenden Altersgrundsicherung im Rahmen einer solidargesellschaftlichen und/oder privatwirtschaftlichen Vorsorge eigenverantwortlich Alterssicherung zu betreiben.

3.4. Familienwahlrecht – Wahlrecht ab Geburt
– zu diesem Punkt bedarf es innerhalb der Humanwirtschaft weiterer Diskussionen zur Standortbestimmung.

4. Ausblick in die HUMANwirtschaft
– Erst wenn die ökonomische Frage für Erziehende gelöst ist, sind sie wirklich in der Lage, Kinder, Familie und Beruf sinnvoll und in gewünschter Form miteinander zu verbinden.
– In der HUMANWIRTSCHAFT wird die Bodenrente an alle Eltern oder Erziehenden ausbezahlt. Diese Auszahlung an jene Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, kommt einem Gehalt gleich, das für alle Erziehenden Anerkennung und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer Qualität bedeutet.
– Für junge Eltern gibt es weder den Zwang, recht schnell wieder arbeiten zu müssen, noch werden sie aufgrund von Konkurrenzmechanismen ausgegrenzt, wenn sie wieder berufstätig sein wollen, wie dies derzeit oftmals der Fall ist.
– Die finanzielle Entlastung, die Freiland und Freigeld für alle Familien mit sich bringen, sorgt dafür, dass Kinder nicht länger ein Armutsrisiko darstellen. Die Perspektive einer sicheren Zukunft wird die Geburtenrate ansteigen lassen, wodurch die gegenwärtigen demographischen Probleme überwunden werden.




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