Es wird alle rein staatlichen Leistungen ersetzen. Als rein steuerfinanzierte Leistungen können u.a. gesehen werden: Zuschüsse zu Renten und Pensionen, Zuschüsse zur staatlichen Kinderbetreuung, Kindergeld, HartzIV bzw das Bürgergeld,
Ebenso wird man von Oben her bestrebt sein, auch Leistungen aus den Solidarversicherungen in das GE einfließen zu lassen. Dies darf nicht zugelassen werden, da diese der eigenverantwortlichen Vorsorge entsprechen und auch weiterhin dringend benötigt werden.
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